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Gestreckte PTA-Ausbildung (GePTA): Anmeldung noch bis 5. August 2024 – insbesondere am BSZ Dresden – möglich

Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hatten über unsere elektronischen Rundbriefe bereits mehrfach über die Möglichkeit einer „Gestreckten PTA-Ausbildung“ informiert. Alle drei sächsischen Beruflichen Schulzentren stehen bereit, auch ab dem Schuljahr 2024/2025 eine „Gestreckte PTA-Ausbildung“ auf drei Jahre anzubieten. Insbesondere am BSZ für Gesundheit und Sozialwesen Dresden werden für das sichere Zustandekommen einer Klasse noch Bewerber benötigt. Bei spätestens bis zum Schuljahresstart am 5. August 2024 bei Ihnen eingehenden Bewerbungen bitte vorab den Kontakt mit dem BSZ über die nachfolgenden Kontaktdaten suchen: 

  • BSZ für Ernährung, Gastgewerbe, Gesundheit, Arthur-Bretschneider-Straße 17, 09113 Chemnitz, Telefon: 0371 / 37 43 60, Telefax: 0371 / 37 43 642, E-Mail: bsz.c9c.ehw@web.de
  • BSZ für Gesundheit und Sozialwesen Dresden, Maxim-Gorki-Straße 39, 01127 Dresden, Telefon: 0351 / 20 693 40, Telefax: 0351 / 20 693 412, E-Mail: sekretariat@bszgeso.lernsax.de
  • BSZ der Stadt Leipzig – Ruth-Pfau-Schule, 04207 Leipzig, Schönauer Str. 160, Telefon: 0341 / 42 64 10, Fax: 0341 / 42 64 141, E-Mail: info@ruth-pfau-schule.de

Folgende Eckpunkte des Sächsischen Staatsministerium für Kultus sind für dieses Teilzeitmodell außerdem zu beachten:

  • Die schulische Ausbildung wird von zwei auf drei Jahre mit nachfolgender praktischer Ausbildung (bspw. ½ Jahr wie in der Vollzeitausbildung) gestreckt.
  • Die Bewerbung für die gestreckte schulische Ausbildung ist vom Schüler/der Schülerin selbst (nicht von der Apotheke!) an das jeweilige BSZ zu richten.
     
  • Die Beschulung findet an den BSZ an drei Wochentagen pro Woche während der Schulwochen des jeweiligen Schuljahres – Ferien ausgenommen – statt. Die Verteilung kann an den BSZ erfragt werden. Bei sonstigen Fragen bitte auch direkt an das BSZ wenden, vorzugsweise per E-Mail.
     
  • Ausbildungsbeginn an den Schulen ist landeseinheitlich und zwar mit dem Schuljahresstart für das jeweilige Schuljahr – am 5. August 2024 (erster Schultag).
     
  • Das Apothekenpraktikum von 160 Stunden ist von der Apotheke gemäß Bundesvorgaben auch während einer gestreckten schulischen Ausbildung mit einem Teilzeitarbeitsverhältnis zu bescheinigen.
  • Die Prüfungen zum ersten Prüfungsabschnitt finden nach Ablauf der gestreckten schulischen Ausbildung – bei drei Jahren Streckung der schulischen Ausbildung im Sommer 2027 – statt.
     
  • Erst nach dem erfolgreichen Absolvieren des ersten Prüfungsabschnittes darf gemäß Bundesvorgaben die praktische Ausbildung beginnen; danach findet der zweite Prüfungsabschnitt statt.

 

 

 

 

Infektionsgeschehen

Infektionsgeschehen Sommer

 

Der Sommer möchte irgendwie nicht in die Gänge kommen, dafür hat das Infektionsgeschehen in Deutschland ganz schön Fahrt aufgenommen. Aktuell gibt es überraschend viele Atemwegsinfektionen für diese Jahreszeit. Vor allem Erkältungsviren (Rhinoviren) sorgen für viele Erkrankungen, aber auch das Corona-Virus. Allerdings sind die Krankheitsverläufe meist mild. Also einfach Aussitzen, Hygieneregeln beachten und schnell gesund werden, um den Sommer zu genießen.

Quelle:
https://www.zdf.de/nachrichten/ratgeber/gesundheit/erkaeltung-corona-sommer-krank-em-wetter-100.html

 

 

 

Wir sehen rot: Nähe zur Apotheke

Wir sehen rot

 

Etwas in eigener Sache: Apotheken sind so viel mehr als nur ein Ort, an dem du deine Medikamente erhältst. Die Apothekenteams öffnen täglich nicht nur die Türen zu lebenswichtigen Medikamenten, sondern auch zu einer wertvollen Beratung und zur menschlichen Nähe. Derzeit schließen jeden Tag eine oder mehrere Apotheken in Deutschland für immer. Jede einzelne dieser Apotheken war eine Säule der Gemeinschaft – und fehlt jetzt und in Zukunft. Es geht um die Gesundheit und das Wohlbefinden aller, um die Sicherstellung einer wohnortnahen, persönlichen Versorgung. Die Apotheken kämpfen für bessere Bedingungen und damit auch für eine gute Gesundheitsversorgung mit persönlicher Nähe zu euch.

 

 

Ist das e-Rezept kostenlos?

 

e-Rezept kostenlos

 

Hin und wieder fragt ihr in der Apotheke, ob das e-Rezept denn kostenlos sei. Ja, ist es! Für Patientinnen und Patienten entstehen für das e-Rezept keinerlei Kosten. Habt ihr noch andere Fragen zum e-Rezept? Die Apothekenteams beantworten sie gern!

Quelle:
https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept

 

 

Anspruch auf pDL? Mach den Test!

 

pDL - Selbsttest

 

 

Immer wieder fragen Patientinnen und Patienten, ob sie Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen – kurz pDL – in der Apotheke haben. Das ist dann der Fall, wenn mindestens eine von fünf Voraussetzungen gegeben ist. Welche Vorausstezungen das konkret sind, erklärt dir deine Apotheke gern. Alternativ kannst du schon zu Hause einen Selbstcheck machen und prüfen, inwieweit du kostenfrei pDL in Anspruch nehmen kannst. Einen Überblick über die pharmazeutischen Dienstleistungen in der Apotheke inklusive Selbsttest findest du auf dieser übersichtlichen Seite unter www.pharmazeutische-dienstleistungen.de.

Quelle:
https://pharmazeutische-dienstleistungen.de/

 

 

 

Weitere Tipps für Kunden und Patienten finden Sie hier.

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Sächsische Landesapothekerkammer
Pillnitzer Landstr. 10
01326 Dresden
Tel: 0351/2 63 93-0
Fax: 0351/2 63 93-500
E-Mail: sekretariat@slak.de

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