Informationen zur „ePA für alle“
Was ist die ePA?
Die ePA ist ein sicherer und individueller Datenraum, in dem Gesundheitsdaten u.a. zu Medikation und Diagnosen, der Impfpass und Arztbriefe gespeichert werden können. Ursprünglich gab bei der ePA ein sog. Opt-in-Verfahren, bei dem Versicherte aktiv bei ihrer Krankenkasse die ePA beantragen mussten (§ 342 Absatz 1 Satz 1 SGB V). Das Opt-in-Verfahren wurde allerdings kaum angenommen, daher wurde dieses zu einem Opt-out-Verfahren geändert, auch „ePA für alle“ genannt.
Neuer Zeitplan zum bundesweiten ePA-Rollout
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat zum Zeitplan für den Rollout der ePA in ihrer aktuellen Ausbaustufe informiert:
Stufenweiser Zeitplan im Überblick:
- Hochlaufphase ab 29. April 2025:
Der Start der bundesweiten Möglichkeit zur Nutzung der ePA wird ab dem 29. April 2025 erfolgen. Die bisherige Begrenzung auf ausgewählte Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser in den Modellregionen entfällt. Das bedeutet, alle Apotheken, deren Apothekenverwaltungssysteme (AVS) zu diesem Zeitpunkt über ein aktuelles ePA-Modul verfügen, können auf die elektronische Medikationsliste (eML) in der ePA zugreifen.
Diese Hochlaufphase dient dazu, die ePA schrittweise und auf freiwilliger Basis in den Versorgungsabläufen zu nutzen. Apotheken sollten sich in dieser Phase mit der Anwendung vertraut machen und erste praktische Erfahrungen sammeln, sobald ihnen das ePA-Modul in ihrem AVS zur Verfügung steht.
- Spätestens ab 1. Oktober 2025:
Beginn der verpflichtenden Nutzung der ePA durch alle Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Im Juli 2025 wird es ein „Zwischen-Release ePA 3.0.5“ geben, das vor allem der Stabilisierung und Optimierung des Systems dient und auch den TI-Messenger für die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Patienten umfasst.
Im März 2026 ist das „Major Release 3.1.2“ geplant, das neben weiteren Anpassungen die vollständige Umsetzung des digital gestützten Medikationsprozesses und damit auch den elektronischen Medikationsplan (eMP) beinhaltet.
Zugriff auf die ePA
Die Daten zur ePA liegen in der Telematikinfrastruktur (TI) in dem ePA-Aktensystem. Der Zugriff auf die ePA wird über die Apothekenverwaltungssysteme erfolgen.
Konkreten Zugriff auf die ePA eines Versicherten erlangt die Apotheke im Rahmen des sogenannten Behandlungskontextes. Der Behandlungskontext wird durch Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten erzeugt. Eine PIN-Eingabe ist nicht erforderlich. Die Apotheke hat nun standardmäßig drei Tage (Tag des Steckens + 2 Tage) Zugriff auf die ePA dieses Versicherten. Abgabevorgänge ohne Stecken der eGK, z. B. Einlösen des e‑Rezeptes per App, erzeugen bisher keinen Behandlungskontext. Ein Zugriff auf die ePA ist in diesen Fällen somit nicht möglich. An der Erweiterung des Behandlungskontextes wird seitens BMG und gematik gearbeitet.
Exkurs: Widerspruchsrecht der Versicherten
Versicherte haben jederzeit die Möglichkeit, der ePA insgesamt zu widersprechen oder festzulegen, welche Daten gespeichert werden sollen und welche Apotheke oder Praxis darauf zugreifen darf. Auch die Dauer des Behandlungskontextes kann durch die Versicherten angepasst werden. Dies kann in der ePA-App oder bei der Ombudsstelle der Krankenkasse erfolgen. Es wird also Fälle geben, in denen die Apotheke keinen oder nur eingeschränkten Zugriff auf die ePA eines Versicherten haben wird. Die verschiedenen Widerspruchsmöglichkeiten des Versicherten hat die gematik zusammengefasst.
Elektronische Medikationsliste
Die elektronische Medikationsliste (eML) wird die erste Komponente der ePA sein, mit denen Apotheken in Kontakt kommen werden. Die Verordnungs- und Dispensierdaten aller e-Rezepte eines Versicherten werden automatisiert durch den e-Rezept-Fachdienst in dessen eML übertragen und dort chronologisch gespeichert.
Sowohl Arztpraxen als auch Apotheken können in diesen Prozess nicht eingreifen. Es kann zu zeitlichen Verzögerungen zwischen der Abgabe des Arzneimittels in der Apotheke und dem Erscheinen dieses Arzneimittels in der eML des Versicherten kommen. Die Apotheke hat darauf keinen Einfluss.
Der DAV geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass das Beratungsgespräch weiterhin die Grundlage für die Beratung bei der Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke bleibt. In diesem Sinne wäre die eML dann zu sichten, wenn sich aus dem individuellen Beratungsgespräch heraus ein konkreter Anlass ergibt.
Die gematik stellt ein kurzes Erklärvideo zur eML sowie einen Spickzettel für Apotheken zur ePA zur Verfügung.
Link zur Aufzeichnung der Veranstaltung „gematik digital: ePA für alle – Apotheken“ vom 27. November 2024
Die Veranstaltung der gematik „gematik digital: ePA für alle – Apotheken“ am 27. November 2024 wurde aufgezeichnet. Sie finden die Aufzeichnung unter https://www.youtube.com/watch?v=mObnMMc9vo8. Außerdem sind unter https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/Veranstaltungen/Folien/20241127-gematik_digital-Apotheken.pdf die Folien aus der Veranstaltung eingestellt.
Link zur Aufzeichnung der Veranstaltung „gematik trifft: ePA für alle - Demonstration Primärsysteme Apotheken“ am 18. Dezember 2024
Die Veranstaltung der gematik „gematik trifft: ePA für alle - Demonstration Primärsysteme Apotheken“ am 18. Dezember 2024 wurde aufgezeichnet. Unter dem Link https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle/mitschnitte-apotheken finden Sie die Aufzeichnung zur Gesprächsrunde sowie die Aufzeichnungen der Breakout-Sessions mit den Anbietern der unterschiedlichen Apothekenverwaltungssysteme.
Fachliche und rechtliche FAQ zur „ePA für alle“
Der Geschäftsbereich Arzneimittel und Ökonomie der ABDA hat fachliche sowie rechtliche FAQ zur „ePA für alle“ erstellt. Die beiden FAQ sind auf der ABDA-Homepage unter https://www.abda.de/fuer-apotheker/it-und-datenschutz/epa/ in der aktuellsten Version zu finden.
Bestellung kostenfreier Informationspakete zur „ePA für alle“
Unter https://shop.gematik.de können Apotheken kostenfreie Infopakete zur ePA bestellen. Mit diesen kompakten Materialien erhalten Sie alle notwendigen Informationen, um Ihre Patientinnen und Patienten umfassend und verständlich über die Vorteile und die Nutzung der ePA für alle aufzuklären. Hier finden Sie die Materialien inklusive mehrsprachiger Patienteninformationen zusätzlich auch zum Download.
Hinweise für Versicherte zur ePA und zu ePA-Apps
Mit der schrittweisen Einführung der ePA werden auch die Anfragen durch Versicherte in den Apotheken zunehmen, dafür geben wir Ihnen nachfolgend Informationen und praktische Handlungsempfehlungen:
- Die jeweilige Krankenkasse ist für die Einrichtung und technische Unterstützung der ePA zuständig. Sie soll damit Versicherten beim Onboarding, also bei Installation, Einrichtung und Registrierung der ePA-App auf deren Smartphone oder Computer und bei allen technischen Fragen helfen. Versicherte sind daher direkt an deren Krankenkasse zu verweisen.
- Unterstützend können die Apothekenteams Versicherte auf eine Übersicht der ePA-Info-Seiten vieler gesetzlicher und privater Krankenkassen hinweisen. Dort können sich Versicherte unter anderem über die Einrichtungsschritte der ePA-App ihrer Krankenkasse informieren.
Hintergrundinformation zur ePA-App: Versicherte benötigen keine ePA-App, damit die ePA von Leistungserbringern befüllt und eingesehen werden kann. Die ePA-App ist jedoch essentiell, wenn Versicherte oder deren Vertreter eigenständig die Daten in der ePA einsehen oder z. B. Zugriffsberechtigungen verwalten möchten.
- Zudem hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unter www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/ eine Webseite mit leicht verständlichen Informationen zusammengestellt, auf die Apotheken die Versicherten verweisen können. Dort werden insbesondere die Vorteile der ePA erläutert und Antworten zu Fragen aus Sicht von Versicherten gegeben.
Nachfolgend sind die wichtigsten Links noch einmal zusammengestellt:
Linksammlung für Versicherte
- ePA-Info-Seiten der Krankenkassen: https://www.gematik.de/versicherte/epa-app
- Vorteile der ePA und FAQ für Versicherte: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/
Linksammlung für Apotheken
- FAQ-Liste: https://www.abda.de/fuer-apotheker/it-und-datenschutz/epa/
- gematik Informationen zur ePA für Apotheken: https://www.gematik.de/anwendungen/epa-fuer-alle/apotheken
- Download/ kostenlose Bestellung von Infomaterialen: https://shop.gematik.de/
Stand: 17. April 2025