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Notdienstsuche

Apothekensuche

Austauschaktion von eHBA und SMC-B der Generation 2.0 im Zuge der RSA/ECC-Migration

Gemäß der Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die Verwendung des RSA2048 Verschlüsselungsalgorithmus über den 31. Dezember 2025 hinaus nicht mehr zulässig. Deshalb muss eine Umstellung von RSA- auf ECC-Zertifikate erfolgen. Die Anbieter im Apothekensektor, D-Trust und medisign, müssen dazu die Karten der Generation 2.0 in den Apotheken austauschen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

 

Gewalt gegen Frauen

 

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

 

In Deutschland ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffen. Dennoch holen sich nur etwa 20 Prozent der betroffenen Frauen Unterstützung – häufig hindern sie Scham, Angst oder das Gefühl, ihr Fall sei nicht wichtig genug. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ setzt genau hier an: Seit 2013 konnten fast 508.000 Beratungen durchgeführt werden, überwiegend zu häuslicher Gewalt. Besonders hilfreich: Das Angebot ist anonym, kostenfrei und rund um die Uhr erreichbar. Neben Betroffenen wenden sich auch Angehörige und Fachkräfte an das Hilfetelefon. Gewalt gegen Frauen ist ein ernstes gesellschaftliches Problem. Das Hilfetelefon hilft, Hemmschwellen zu überwinden und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg aus der Gewalt.

Quelle:
www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/zahlen-und-fakten/

 

 

 

 

Notdienstgebühr in der Apotheke

 

Notdienstgebühr Apotheke

 

Mitternacht, Wochenende oder Feiertag – und plötzlich brauchst du dringend Medikamente? Keine Sorge, rund 1.200 Apotheken sind in Deutschland täglich im Notdienst für dich da. Für diesen Service wird eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr von 2,50 Euro pro Besuch erhoben – egal, wie viele Medikamente du brauchst oder Rezepte einlöst. Die Notdienstgebühr gilt normalerweise von 20 bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen sogar rund um die Uhr. Hast du ein Rezept mit dem Vermerk „noctu“, übernimmt übrigens die Krankenkasse die Gebühr – vorausgesetzt, du löst das Rezept sofort ein. Die Notdienstgebühr trägt ein kleines bisschen dazu bei, dass Apotheken dich auch dann versorgen können, wenn andere schon Feierabend machen.

Quelle:
https://www.aponet.de/artikel/notdienstgebuehr-in-der-apotheke-wann-muss-ich-zahlen-18272

 

 

 

Wir behalten den Überblick - Für Dich

Für Dich - Kampagne_Pauline

 

Viele Patientinnen und Patienten nehmen mehrere Medikamente gleichzeitig ein. Damit dabei nichts durcheinandergerät, behalten wir Apothekerinnen und Apotheker für dich den Überblick – auch dann, wenn es kompliziert wird. So bleibt deine Therapie sicher und verständlich. Darauf macht auch Apothekerin Pauline im Rahmen einer bundesweiten Kampagne aufmerksam. Weil es um Dich geht. Weil es um Menschen geht.

Quelle:
https://www.gesundheitsichern.de/

 

 

 

ePA in der Apotheke

 

ePA

 

 

Seit Anfang Oktober sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, wichtige medizinische Dokumente in die elektronische Patientenakte (ePA) einzustellen. Ab sofort nutzen auch Apotheken die ePA. Für dich bedeutet das jede Menge Vorteile. Die Apotheken haben direkt Zugriff auf viele deiner aktuellen e-Rezepte und Medikationsdaten – so geht nichts verloren. Mehr Sicherheit: Wechselwirkungen zwischen gespeicherten Medikamenten können schneller erkannt und du gezielter beraten werden. Individuelle Beratung: Mit besseren Informationen können wir dich noch besser unterstützen und auf deine Bedürfnisse eingehen. Freiwillig und einfach: Du entscheidest, ob du die ePA nutzt. Auch ohne eigenes Gerät kann das Apothekenteam bei Bedarf auf deine Gesundheitsdaten zugreifen. Die ePA macht den Medikationsprozess einfacher, sicherer und komfortabler – deiner Gesundheit zuliebe!

Quelle:
https://www.aponet.de/artikel/epa-wird-jetzt-pflicht-fuer-aerzte-und-apotheken-das-steckt-drin-32269

 

 

 

Pharmazeutische Dienstleistungen - auch für dich?

pDL Anspruch

Wusstest du, dass du als Patientin oder Patient Anspruch auf besondere Betreuungsangebote bei uns in der Apotheke hast? Das gilt, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen bei dir zutrifft:

1. Du nimmst fünf oder mehr verordnete Medikamente ein (Polymedikation).

2. Du hast neue Tabletten oder Kapseln zur Behandlung einer Krebserkrankung bekommen (orale Antitumortherapie).

3. Nach einer Organtransplantation erhältst du Medikamente, die das Immunsystem unterdrücken (Immunsuppressiva).

4. Du hast Bluthochdruck und nimmst Blutdrucksenker.

5. Dir wurden Medikamente zum Inhalieren verordnet.

In diesen Fällen bietet dir deine Apotheke eine ausführliche Beratung und Begleitung an, um die Therapie optimal zu unterstützen. Die Kosten übernimmt deine Krankenkasse.

Quelle:
https://www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen/

 

 

 

 

 

Weitere Tipps für Kunden und Patienten finden Sie hier.

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Sächsische Landesapothekerkammer
Pillnitzer Landstr. 10
01326 Dresden
Tel: 0351/2 63 93-0
Fax: 0351/2 63 93-500
E-Mail: sekretariat@slak.de

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