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Wahlaufruf Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung
Im Herbst des kommenden Jahres geht die Amtsperiode der 24-köpfigen Vertreterversammlung zu Ende.
Satzungsgemäß wählen die Mitglieder der Kammerversammlung in Sachsen am 13. März 2026 und die Mitglieder der Delegiertenversammlung in Thüringen am 10. Juni 2026 ihre Landesvertreter für die neue 4-jährige Amtszeit.
Übernehmen Sie mit Verantwortung für die Entwicklung unseres gemeinsamen, länderübergreifenden Apothekerversorgungswerks!
Einzige Voraussetzung ist, Sie müssen Mitglied der STApV sein. Für Sachsen sind 16 Mitglieder (+5 Stellvertreter) und für Thüringen 8 Mitglieder (+3 Stellvertreter) zu wählen.
Die neue Vertreterversammlung konstituiert sich am 28. Oktober 2026 in Erfurt auf einer „erweiterten“ Vertreterversammlung, das heißt, im ersten Teil entscheidet das amtierende Gremium über die satzungsgemäß vorgeschriebenen Beschlüsse (Satzungsänderung, Feststellung des Jahresabschlusses, etc. für das Jahr 2025) und im zweiten Teil tritt die neue Vertreterversammlung zusammen und wählt den Vorsitzenden , stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsausschusses mit ihren Stellvertretern.
Zeigen Sie uns Ihre Bereitschaft mit Hilfe des Formblattes an.
Zuzahlungsbefreiung

Wenn euch eure Ärztin oder euer Arzt ein Medikament verschreibt, dann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung den Großteil der Kosten – doch einen kleinen Teil tragt ihr selbst. Diese Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Gesamtkosten, allerdings mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Um die finanzielle Belastung für Personen mit hohem Bedarf an Medikamenten und anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen, gibt es die sogenannte Zuzahlungsbefreiung. Diese gilt, wenn die jährlichen Ausgaben für Arzneimittel und andere Leistungen zwei Prozent oder bei chronisch Erkrankten ein Prozent des Bruttojahreseinkommens übersteigen. Derzeit sind insgesamt 4,9 Millionen Personen von Zuzahlungen befreit (Stand: 2023). Habt ihr dazu Fragen? Das Apothekenteam hat die Antworten!
502 Apotheken geschlossen

… und wenn sie doch noch nicht verschwunden ist, dann kämpft sie womöglich ums Überleben. Traurig, aber leider Realität: Im vergangenen Jahr haben in Deutschland 502 Apotheken ihre Türen für immer geschlossen – nur 62 haben neu eröffnet. Damit rutschen wir bei der Apothekenzahl auf einen Stand zurück, den es zuletzt 1977 gab. Hinter diesen Zahlen stecken Menschen, Existenzen und ein Gesundheitssystem, das spürbar unter Druck steht. Die Kosten für den Apothekenbetrieb explodieren, doch die Vergütung wurde seit Jahren nicht angepasst. Die Folgen spüren wir alle: Immer weniger Apotheken, immer dünner werdende Versorgung, immer mehr Belastung. Wir kämpfen seit Langem dagegen an – zuletzt im Dezember mit unserer “Blackout”-Aktion. Weil wir nicht tatenlos zusehen können, wie die wohnortnahe Versorgung bröckelt. Warum wir das schreiben? Es geht auch um deine Gesundheit, deine Wege, deine Sicherheit.
ePA in der Apotheke

Seit Anfang Oktober sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, wichtige medizinische Dokumente in die elektronische Patientenakte (ePA) einzustellen. Ab sofort nutzen auch Apotheken die ePA. Für dich bedeutet das jede Menge Vorteile. Die Apotheken haben direkt Zugriff auf viele deiner aktuellen e-Rezepte und Medikationsdaten – so geht nichts verloren. Mehr Sicherheit: Wechselwirkungen zwischen gespeicherten Medikamenten können schneller erkannt und du gezielter beraten werden. Individuelle Beratung: Mit besseren Informationen können wir dich noch besser unterstützen und auf deine Bedürfnisse eingehen. Freiwillig und einfach: Du entscheidest, ob du die ePA nutzt. Auch ohne eigenes Gerät kann das Apothekenteam bei Bedarf auf deine Gesundheitsdaten zugreifen. Die ePA macht den Medikationsprozess einfacher, sicherer und komfortabler – deiner Gesundheit zuliebe!
Quelle:
https://www.aponet.de/artikel/epa-wird-jetzt-pflicht-fuer-aerzte-und-apotheken-das-steckt-drin-32269
Pharmazeutische Dienstleistungen

Viele Patientinnen und Patienten fragen in ihrer Apotheke, ob sie Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) haben. Die gute Nachricht: Wenn mindestens eine von fünf Voraussetzungen erfüllt ist, kannst du diese kostenfreien Leistungen direkt in der Apotheke in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür übernimmt deine Krankenkasse. Gerne berät dich das Apothekenteam persönlich dazu, welche pDL für dich infrage kommen. Du kannst aber auch vorab bequem von zu Hause einen Selbstcheck durchführen und herausfinden, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Den Selbsttest sowie eine vollständige Übersicht aller pharmazeutischen Dienstleistungen findest du hier: https://pharmazeutische-dienstleistungen.de/selbstcheck/
Quelle:
https://pharmazeutische-dienstleistungen.de/selbstcheck/
Weitere Tipps für Kunden und Patienten finden Sie hier.