STApV Aktuelles

Pflichtbeiträge 2010


4.650,00 Euro
19,90%
27.760,50 Euro
11.104,20 Euro
 
 
16.656,30 Euro
 
 
925,35 Euro
462,68 Euro
231,34 Euro
115,67 Euro
57,84 Euro

Auf Antrag wird Beitragsermäßigung für selbstständig tätige Apotheker gewährt, wenn für 2010 die Jahresgewinngrenze in Höhe von 55.800,00 Euro nicht erreicht wird. Der Beitrag beträgt dann 19,9 % des nachgewiesenen Jahresgewinns, mindestens jedoch den halben Regelbeitrag.



Hinweise zur Beitragszahlung


Die Beiträge zur Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung werden am Ende des jeweiligen Kalendermonats fällig. Durch Teilnahme am Bankeinzugsverfahren sichern Sie eine pünktliche Zahlung Ihrer Beiträge (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 2). Nehmen Sie nicht am Bankeinzugsverfahren teil, geben Sie bitte bei allen Einzahlungen im Verwendungszweck der Überweisung folgendes an:

Unsere Bankverbindung lautet:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank, BLZ 300 606 01, Konto 000 336 8211.

Wenn Sie als Arbeitgeber die Beiträge für Ihre Mitarbeiter in Form einer Sammelüberweisung für mehrere Mitglieder abführen, ist im Verwendungszweck die Angabe Ihrer Betriebsnummer erforderlich.

Zahlungen per Scheck nehmen wir ab 1. Januar 2009 wegen des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes nicht mehr an.

Bei einem Arbeitgeberwechsel teilen Sie uns bitte auch die 8-stellige Betriebsnummer Ihres neuen Arbeitgebers mit. Für die gesetzlich vorgeschriebene Meldung Ihrer Beitragsdaten ans Versorgungswerk benötigt Ihr Arbeitgeber Ihre erweiterte Mitgliedsnummer (xxxxxx/043x) beim Versorgungswerk, die Sie ggf. bitte bei uns erfragen.

Bitte übermitteln Sie diese Hinweise ggf. an Ihre Abrechnungsstelle bzw. Ihr Steuerbüro.


Freiwillige Mehrzahlungen (FMZ)


Um Nachteile zu vermeiden, leisten Sie bitte Freiwillige Mehrzahlungen stets bis Mitte Dezember, da sie sonst ggf. nicht mehr für das laufende Kalenderjahr anrechenbar sind.

FMZ können für Kalenderjahre bis zu dem Jahr vor Vollendung des 55. Lebensjahres geleistet werden; Pflichtbeitrag und FMZ dürfen als Summe das 2,5-Fache des Regelbeitrages nicht überschreiten. Ab dem Kalenderjahr, in dem das 55. Lebensjahr vollendet wird, dürfen FMZ zusammen mit dem Pflichtbeitrag die persönliche Einzahlungshöchstgrenze nicht überschreiten. Für die Berechnung der persönlichen Einzahlungshöchstgrenze ist das Verhältnis von Regelbeitrag und entrichteten FMZ in den letzten 10 Jahren vor Vollendung des 55. Lebensjahres (vgl. § 19 d. Satzung) maßgeblich.

Für Mitglieder, die am 31. Dezember 2001 bereits das 45. Lebensjahr vollendet hatten, gelten Übergangsregelungen (vgl. § 48 d. Satzung). Wir beraten Sie dazu auch gern telefonisch.


Dynamisierung der Versorgungsanwartschaften, Anpassung der Versorgungsleistungen


Die Vertreterversammlung der Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung hat am 7. Oktober 2009 beschlossen, die Anwartschaften und laufenden Versorgungsleistungen zum 1. Januar 2010 nicht zu dynamisieren. Der zugesagte Rechnungszins wird auch für 2010 bei 4 % gehalten. Die Senkung des Rentenbemessungsfaktors auf 0,9860 wird durch die Dynamisierung aller bis zum 31. Dezember 2009 erworbenen Anwartschaften um 1,42 % ausgeglichen (vgl. Jahresmitteilung – Fußzeile).


Satzungsänderungen


Ebenfalls zum 7. Oktober 2009 hat die Vertreterversammlung die weitreichendste Satzungsänderung beschlossen, eine „Paketlösung“ aus der Einführung der neuen biometrischen Werte (Längerlebigkeit) auf der Grundlage der Neuen Berufsständischen Richttafel 2006 nach Heubeck und der Umstellung des (Regel-)Renteneintrittsalters auf 67 zum Stichtag 1. Januar 2010. Diese kombinierte Lösung ist ein versicherungsmathematisch maßgeschneidertes Modell; es gewährleistet, dass sowohl der vorhandene Bestand als auch zukünftige Beitragsgenerationen ihre Längerlebigkeit selbst finanzieren. Die Umstellung auf die „Rente mit 67“ wurde ausführlich in der Niederschrift zur Vertreterversammlung erörtert und im Informationsblatt SLAK 5/2009, S. I ff bzw. auf der Homepage der LAK Thüringen veröffentlicht.

Kurz zusammengefasst: Für die Jahrgänge bis einschließlich 1949 erfolgt die Umstellung auf die Renten mit 67 finanziell neutral; sie erhalten als Ausgleich für die verkürzte Rentenlaufzeit (späterer Eintritt ins Rentenalter) einen einmaligen so genannten „Umstellungszuschlag“, der diese Verkürzung voll kompensiert. Für die Jahrgänge 1950-1960 wird die Umstellung durch das stufenweise Abnehmen dieses Zuschlages nur teilweise kompensiert; ab Jahrgang 1961 entfällt der Zuschlag. Diese Übergangsregelung (vgl. § 50 d) ist angelehnt an die Einführung der Renten mit 67 bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Ungeachtet des neu festgelegten (Regel)Renteneintrittsalters ist der Bezug von vorgezogener Altersrente (jetzt ab 62) natürlich weiterhin möglich; die Abschläge wurden wegen der Einführung der neuen biometrischen Werte jedoch versicherungsmathematisch neu berechnet; eine Übergangsregelung für die Jahrgänge 1950/51 wird durch § 50 e dieser Satzung gewährleistet. Die Satzungsänderung ist in der Pharmazeutischen Zeitung Nr. 51/52 auf Seite 140 veröffentlicht. Bei Unklarheiten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Geschäftsbericht 2008


Mitglieder können den Geschäftsbericht 2008 beim Versorgungswerk in Dresden anfordern.


Allgemeine Hinweise


Beitragsübernahme durch die Arbeitsämter
Für Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld und Übergangsgeld übernehmen die Arbeitsämter i. d. R. die Beitragszahlung zum Versorgungswerk. Stellen Sie den Antrag auf Beitragsübernahme zugleich mit dem Antrag auf Leistungen des Arbeitsamts.

Beitragsübernahme durch die Pflegekasse
Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch ermöglicht – sogar rückwirkend zum 1. April 1995 – eine Beitragsübernahme für ehrenamtlich Pflegende zum Versorgungswerk. Bitte setzen Sie sich ggf. mit der Pflegekasse und mit uns in Verbindung.

Mitglieder in Ausübung einer nichtpharmazeutischen Tätigkeit
Falls Sie in eine nichtpharmazeutische Tätigkeit wechseln, könnten sich Änderungen in der Höhe der zur Sächsisch-Thüringischen Apothekerversorgung zu entrichtenden Pflichtbeiträge ergeben. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung.

Im Übrigen beraten wir Sie auch gern in unserer Geschäftsstelle.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung

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